AGB
Geltung der Bedingungen:
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuelle entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von der bp-edv schriftlich bestätigt werden. Die in Katalogen, Rundschreiben, Preislisten, Prospekten und Anzeigen gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz der bp-edv ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zugesicherten Daten.
Preise:
Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste der bp-edv, jedoch mit der Maßgabe, dass die bp-edv berechtigt ist, ggf. eingetretene Preiserhöhungen (Veränderungen der Wechselkurse, Rohstoff-Verteuerungen, Frachten und dergleichen) nach deren Wahl weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager Datteln.
Serviceleistungen:
Sämtliche Serviceleistungen der bp-edv z.B. Aufstellen von Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur erfolgen ausschließlich nach den folgenden Bedingungen: Der Umfang der Leistungspflicht der bp-edv bestimmt sich nach dem von ihr bestätigten Auftrag, sowie nach ihren Servicevorstellungen. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung der Leistungen der bp-edv erforderlich sind. Die Preise für die Serviceleistungen der bp-edv bestimmen sich nach der jeweils gültigen Servicepreisliste der bp-edv. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 15% überschritten werden. Die Leistung von der bp-edv gilt als angenommen, wenn das betreffende Gerät nach Durchführung der Leistungen dem Kunden funktionsfähig zum Betrieb übergeben wird. Die Haftung für Schäden aus Serviceleistungen mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht die Haftpflichtversicherung von der bp-edv eintritt.
Datenschutz:
Die bp-edv wird die Daten der Kunden – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig (26 BDSG) – EDV – mäßig speichern und verarbeiten.
Datensicherung:
Kein Schadensersatz für Datenverlust. Sobald der Auftraggeber auf Rückfrage eine Datensicherung bestätigt, dürfen sich die bp-edv und deren Angestellte sowie Mitarbeiter darauf verlassen. Die Mitarbeiter oder Angestellten der bp-edv fragen grundsätzlich nach einer aktuellen Datensicherung. Sollte keine aktuelle Datensicherung vorhanden sein, ist dieser Sachverhalt dem Mitarbeiter oder Angestellten der bp-edv vor Beginn der Arbeit mitzuteilen. Die bp-edv oder ihrer Mitarbeiter und Angestellten erledigen grundsätzlich keine Arbeiten ohne aktuelle Datensicherung, es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich dass er dies möchte. Muss die bp-edv oder die Mitarbeiter und Angestellten eine Datensicherung anfertigen, so ist diese kostenpflichtig. Erstellung einer Datensicherung vor Ort wird nach Aufwand berechnet. Zusätzliche Überprüfungspflichten vor Beginn der Reparaturarbeiten treffen nur bei ernsthaften und erkennbaren Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Datensicherung zu. Die bp-edv ist nicht für die Kontrolle auf Funktionalität der Datensicherung verantwortlich. Der Kunde ist für die Kontrolle verantwortlich. Fehler und oder Fehlermeldungen sind der bp-edv unverzüglich schriftlich oder per Fernschrift mitzuteilen.
Zahlungen:
Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter dann geltenden besonderen Bestimmungen zzgl. Aufgeld vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen sind sofort fällig. Die bp-edv haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung und Zuteilung der Papiere bei Nichteinlösung, sofern ihr oder dem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die bp-edv ist zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Forderung des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die bp-edv berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Kommt der Kunde mit der Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden der bp-edv Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditfähigkeit des Kunden schließen lassen, so ist die bp-edv berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften, sofern fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von der bp-edv gelieferten Waren zu fordern. Die bp-edv ist auch berechtigt, vor Lieferung neuer Waren Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der bp-edv nicht.
Eigentumsvorbehalt:
Die bp-edv behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum der bp-edv stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt.
Versand und Gefahrenübergang:
Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählt die bp-edv die günstigste Versandart (Bahn bzw. Spedition, Post oder UPS ) nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen unfrei ab Geschäftsräume Recklinghausen. Die bp-edv ist auch berechtigt, hierfür eine zusätzliche Pauschale zu berechnen, sofern eine Pauschale in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausgewiesen wird. Bei LKW-Versand werden die Waren von der bp-edv routinemäßig SVS/RVS – versichert, sofern der bp-edv keine Verbotserklärung vorliegt. Bei Sendungen des Kunden an die bp-edv trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der bp-edv. Die Gefahr, auch für frachtfreie Lieferungen geht auf den Käufer über, sobald die bp-edv die an dem Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.
Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA,EKA6, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist Recklinghausen. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Recklinghausen, auch für Klagen im Wechsel – und Scheckprozess.
Angebot, Vertragsabschluß, Lieferung:
Die Angebote von der bp-edv sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der bp-edv. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Angestellten der bp-edv sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Lager der bp-edv. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages zzgl. Lagerkosten. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er der bp-edv durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass der bp-edv einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Jeglicher Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und höhere Gewalt befreien die bp-edv für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. Der bp-edv kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
Gewährleistung und Haftung:
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen sind bei Kauf bzw. Abholung in der jeweiligen Filiale unverzüglich geltend zu machen. Bei Versand ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen sofort zu prüfen. Falschlieferungen, Mengenabweichungen, Transportschäden o.ä. müssen innerhalb von 7 Tagen geltend gemacht werden. Garantiereparaturen können nur dann erfolgen, wenn die Ware im Original mit Zubehör, Kabel, Software und Handbücher, komplett an die bp-edv geliefert wird. Bei Versand muss die Ware frei eintreffen und wird von der bp-edv unfrei wieder ausgeliefert. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen. Ohne diese Beschreibung und ohne die Vorlage der Rechnungs. -bzw. Lieferscheinkopie ist keine Garantie-Reparatur möglich. Das Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Versuch, wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten, treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien, Batterien und weitere Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile gehen in das Eigentum der bp-edv über. Vorlieferungen können nur gegen Rechnung, bzw. Nachnahme geleistet werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist. für Mängel, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, haftet die bp-edv wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von der bp-edv unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten – ohne Rücksicht auf Betriebsdauer – vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, nachweislich in folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Das Wahlrecht von der bp-edv erstreckt sich auch auf den Ort der Nachbesserung. Die bp-edv kann verlangen, dass der Kunde die nachzubessernde Sache auf seine Kosten und auf sein Risiko in das Werk oder die Geschäftsräume des Lieferers zu bringen hat.
Software:
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. Bei Softwarelieferungen gelten die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers. Bei zur Installation zur Verfügung gestellter Software des Kunden (z.B. Betriebssystem, Office Produkte, AntiViren Software, usw.) geht die bp-edv davon aus, dass dem Kunden eine gültige Lizenz vorliegt. Die bp-edv haftet nicht für die Lizenzrechte der Hersteller oder andere Ansprüche, die durch das Installieren von zur Verfügung gestellter Software entstehen.
Export:
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte, bezogen auf die Ausfuhr, erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.